STEUERLICHE SACHVERHALTE VERSTEHEN UND GESTALTEN

Die Steuerberatung ist die zentrale Aufgabenstellung des Steuerberaters. Ich verstehe diese Aufgabenstellung als ein Angebot an Sie, welches wir beide, Steuerberater und Mandat, gemeinsam nutzen sollten. Denn der Berater kann in seiner Beratertätigkeit nur so gut sein, wie sich der Beratene auf ihn einlässt und ihm Sachverhalte anvertraut. Dabei schützen den Beratenen die im StBerG normierten Berufspflichten, nämlich u. a. die Pflicht zur Verschwiegenheit des Steuerberaters, der Unabhängigkeit sowie der Eigenverantwortlichkeit des Beraters. Dies alles zusammengenommen sollte ein solides Fundament ergeben, um eine Gesprächsebene zu bejahen, die dazu führen kann, dass steuerliche Sachverhalte verstanden und sodann gestaltet werden können. 

 Was ich im Einzelnen leiste:

  • Steuerberatung und Gestaltungsberatung zur Optimierung der Steuerbelastung
  • Liquiditätsanalysen und -planungen
  • Umwandlung, Verschmelzung, Einbringung von Unternehmen, Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Beratungen zur Rechtsformwahl
  • Führen von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzgerichten
  • Betriebswirtschaftliche Fragestellungen, Analysen, Planungsrechnungen
  • Existenzgründungsberatung
  • Teilnahme und Betreuung im Rahmen der Betriebsprüfung
2013 STB Klenke Schmidt