Als Gewerbetreibender oder Selbständiger sind Sie verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Gerne übernehmen mein Team und ich diese Verpflichtung für Sie.

Es kann jedoch auch sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Sehen Sie hierzu nach unter unserer Leistung Antragsveranlagung/"Lohnsteuer-Jahresausgleich"

Was wir im Einzelnen leisten: 

  • Einkommensteuererklärung
  • Einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
2013 STB Klenke Schmidt